Compliance – was bedeutet das für den Verwaltungsrat?
Unter diesem Begriff in englischer Sprache wird meist die Einhaltung oder Befolgung von Gesetzen und amtlich festgelegten Regeln verstanden. Er wird aber inzwischen auch viel weiter ausgelegt z.B. im Sinne von Nachhaltigkeit bei der Entwicklung des Unternehmens oder bei der Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Geschäftstätigkeit wie sie von nationalen oder internationalen Organisationen und Verbänden definiert werden. Auch das Unternehmen selber kann eigene Regeln unter diesem Stichwort festlegen, die von allen Mitarbeitern einzuhalten sind.
In diesem Bereich der Geschäftsführung hat sich die Entwicklung seit einiger Zeit dynamisiert. Kaum glaubt man die bestehenden Regeln unter Kontrolle zu bekommen, da eröffnen sich neue Stolpersteine bei der Beachtung der Regelkonformität im Unternehmen.
Ein Beispiel für diese Entwicklung ist die demnächst zur Abstimmung gelangende Konzernverantwortungsinitiative: «Sie fordert eine verbindliche Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Diese sollen sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Geschäftstätigkeit gegen die Menschenrechte und Umweltschutzvorschriften verstossen könnte. Diese Sorgfaltspflicht orientiert sich an den 2011 verabschiedeten ‚UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte‘. Demnach muss ein Konzern vorab all seine Geschäftsabläufe und -beziehungen durchleuchten, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu identifizieren und entsprechende Gegenmassnahmen zu ergreifen»[1].
Für die Nichterfüllung dieser Sorgfaltspflicht haftet das Unternehmen, es sei denn es kann nachweisen, dass es die angezeigten organisatorischen und personellen Untersuchungen vorgenommen und die geeigneten Vorkehrungen getroffen hat.
Die Regeln der Initiative richten sich an grosse und Börsenkotierte Firmen, doch ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis sie auch KMU befolgen müssen.
Schon heute müssen Unternehmen damit rechnen, gemäss Art. 102 Strafgesetzbuch bestraft zu werden, wenn die Verantwortung für ein Verbrechen oder Vergehen wegen schlechter Organisation nicht einer bestimmten Person zugeteilt werden kann. In ihrem neuesten Newsletter erwähnt KPMG das Beispiel einer Firma, die aus diesem Grunde mit einer Millionenbusse bestraft wurde. [2]
Dies ist ein weiterer wichtiger Grund, weshalb der Verwaltungsrat dafür sorgen muss, dass er alle organisatorischen Massnahmen getroffen hat, die solche Risiken verhindern können. Alle wichtigen Abläufe in der Firma müssen genau definiert und die Verantwortlichkeiten klar zugeteilt werden.
Kontakt Adlatus Zürich: vr@adlatus.ch
[1] Website Unia.ch am 26.10.2016
[2] Audit Committee News / Ausgabe 55 / Q4 2016 / Risk Management and Compliance - KPMG AG