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Wann muss ich ein Baugesuch einreichen?

Mai 27, 2015


Planen und Bauen erfordert Kreativität, konsequentes Denken – und – Rechnen. Dazu ist auch immer profundes technisches und juristisches Fachwissen nötig. Bauprojekte sind von der Behörde bewilligen zu lassen. adlatus berät Sie während Ihrer ganzen Bauphase.

 

Nahezu jede Erweiterung/Umnutzung, jeder Umbau eines Gebäudes ist bewilligungspflichtig. Das mag im Einzelfall “befremdend“ erscheinen, wird aber sofort verständlich, wenn der liebe Nachbar plötzlich die originelle Idee hat, seinen Gartenzaun in grellem Violett zu streichen oder seinen Geräteschuppen mit einem hochglänzenden Alu-Profildach zu verschönern usw.
Etliche Massnahmen am eigenen Haus können ohne Bewilligung durchgeführt werden. Bauvorschriften (z.B. Kanton, Gemeinde, Denkmalpflege) sind aber auch dann einzuhalten, wenn keine Baubewilligung notwendig ist; z.B. Ersatz eines Dachflächenfensters oder die meisten Änderungen im Inneren eines Gebäudes.

Grundsätzlich ist die Gemeinde Baubewilligungsbehörde

Vorgängige Abklärungen mit Behörden, Nachbarn und Fachleuten sind immer empfehlenswert. “Allgemeingültige gute Ratschläge“ sind kaum möglich – es kommt halt drauf an. Neben nicht-bewilligungspflichtigen Baumassnahmen sind noch das Anzeigeverfahren (für ein§fache Eingriffe) und das ordentliche Verfahren (für grössere Eingriffe oder für Neubauten) üblich. Eine eindeutige Abgrenzung ist oft nicht möglich und ist von Fall zu Fall abzuklären.

Beispiele für “Anzeigeverfahren“

  • Balkon, Vordächer, neue oder grössere Dachflächenfenster, Velounterstände
  • Öffnungen an Fassaden (geringfügige Veränderungen)
  • Unterhaltsarbeiten (“Pinselrenovationen“, Ersatz von Dachrinnen etc.)

 Beispiele für bewilligungspflichtige Massnahmen im “ordentlichen Verfahren“Dachflächenfenster mit Dachbalkon ist bewilligungspflichtig

  • Neubauten und “wesentliche“ Umbauten
  • Denkmalschutzobjekte, Objekte in Kernzonen oder Zonen mit Sonderbauvorschriften
  • Brandschutz und Schallschutz

Wärmedämmvorschriften (U-Wert) beim Fensterersatz können in beide Kategorien fallen. Auch ein Velounterstand kann je nach Art, Grösse und Lage ein ordentliches Verfahren erfordern. Für die Erstellung eines Wintergartens ist grundsätzlich eine Baubewilligung erforderlich.

Weitere häufige Fragen

  • Bestandesgarantie (Bsp.: Kann ich bei einem Werkzeugschopf oder Dachaufbau, der vor 40 Jahren erstellt wurde und heute nicht bewilligungsfähig ist, diese beanspruchen?)
  • Muss ich auch Umbaumassnahmen im Gebäudeinneren bewilligen lassen? (Bsp.: Wanddurchbruch zwischen Küche und Esszimmer, Galerie entfernen oder einbauen.)
  • Ich will meine Ölheizung umweltfreundlich erneuern. Sind die nötigen baulichen Massnahmen    bewilligungspflichtig? Wie ist das mit einer Solaranlage auf dem Dach? Wie nahe darf ich zur Grenze bauen und wie hoch dürfen die Stützmauern zum Nachbarn sein?
  • Unser Fassadenanstrich ist in die Jahre gekommen, wir wollen das Haus mit einer kräftigeren Farbe auffrischen. Brauchen wir dazu eine Bewilligung?
  • Wann kommt dieser “Ästhetikpararagraph“ (Gestaltung und Einordnung) zur Anwendung?
  • Auch nachbarrechtliche Fragen können zu mühsamen Auseinandersetzungen führen – oder – legant gelöst werden.

Einsprache gegen ein Baugesuch erheben

Nach Eingabe des Baugesuchs beim Bauamt der Gemeinde wird das Gesuch geprüft und anschliessend öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert über das Bauvorhaben und über die Fristen für eine allfällige Einsprache. Wie kann ich da vorgehen? Die erfahrenen Fachleute von adlatus können Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung kompetent und effizient unterstützen. Besuchen Sie auch unsere Webseite mit unserem gesamten Dienstleistungsangebot. Fragen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

adlatus Zürich +Agglomeration
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Maya Karácsony, dipl. Architektin IAUG SIA SWB
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